Weihnachtsmarkt Schwäbisch Gmünd, findet vom 25.11.-21.12.2021 statt und öffnet täglich um 11 Uhr. Montag bis Mittwoch schließt er um 19 Uhr, Donnerstag bis Sonntag um 20 Uhr. Eine Verlängerung bis 22 Uhr ist von Donnerstag bis Sonntag möglich.
Der Weihnachtsmarkt in der alten Stauferstadt lädt auf dem Marktplatz, dem Johannisplatz und der Bockgasse zum Verweilen ein. Die Landesgartenschaustadt 2014 hat durch die beendete Gartenschau noch einige neue Highlights zu bieten, die sich zu besichtigen lohnen.
Kulinarischer Tipp: Was dem Bayern die Weißwurst, ist uns Schwaben die Maultasche. Meist in der Brühe oder geröstetet oder geschmälzt. Auf dem Weihnachtsmarkt ist die einfachste Verzehrform der Maulburger: Maultasche anrösten und zwischen zwei Weckle (Brötchen)-Hälften klemmen – fertig. Als Antialkoholische Punschvariante hat uns der Apfel-Quittenpunsch, den wir auf dem Johannisplatz getrunken haben, sehr gut geschmeckt.
Charmefaktor: Die Häuser rund um den Marktplatz sind in den Giebeln mit Lichterketten bestückt und dies trägt gerade bei trübem Wetter und am Abend zu einer sehr schönen Stimmung bei.
Besonderheiten: Die Fassade des Gmünder Rathaus ist zum überdimensional großen Adventskalender umfunktioniert. Bei unserem Besuch am Vortag des 1. Dezember konnten wir leider noch nicht entdecken, welche Motive sich hinter den Türchen verbergen.
Der „Verein Staufersaga“ präsentiert an der Nordseite der Johanniskirche einen staufischen Weihnachtsmarkt mit einem Rahmenprogramm wie Schmiedevorführungen, Märchenerzählern und vielem mehr.
Coronahinweis:
Für den Besuch des Weihnachtsmarktes gilt die Corona Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung.
Corona Regeln Weihnachtsmarkt 2021 (Stand 29.10.2021)
An allen Imbiss- und Getränkeständen, Fahrgeschäften sowie gemischten Ständen gilt die 3G/2G-Nachweispflicht und die Pflicht zur Personenerfassung.
Basisstufe: 3G-Pflicht
Warnstufe: 3G-Pflicht derzeit aktiv (Stand 03. November 2021)
Alarmstufe: 2G-Pflicht
An reinen Warenverkaufsständen ist der 3G/2G Nachweis und die Personenerfassung nicht erforderlich.
Da der Mindestabstand von 1,5 Metern auf Weihnachtmärkten nicht zuverlässig eingehalten werden kann, gilt generell die Maskenpflicht.
Die erforderliche Zugangskontrolle der Besucherinnen und Besucher erfolgt dadurch, dass diesen nach Kontrolle ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises ein sichtbarer Nachweis zur Verfügung gestellt wird. Dies erfolgt über farbige Bändchen für das Handgelenk. Bei vollständig Geimpften bzw. genesenen Personen bleibt die Farbe des Bändchens während der Dauer des Weihnachtsmarktes immer dieselbe. Bei getesteten Personen wechselt die Farbe täglich. Die Bändchen sind im i-Punkt während der Öffnungszeiten und an einer Ausgabestelle im Bereich Unterer Marktplatz/Einfahrt Freudental am Eingang des Weihnachtsmarktes zu folgenden Zeiten erhältlich: Mo – Mi 17.30 – 20.00 Uhr, Do und Fr 17.30 – 22.00 Uhr, Sa 13.30 – 22.00 Uhr, So 10.30 – 20.00 Uhr.
Alle Standbetreiber sind verpflichtet vor dem Verkauf von Speisen/Getränken bzw. Nutzung von Fahrgeschäften, den 3G/2G Nachweis anhand des Bändchens zu überprüfen sowie die erforderliche Personenerfassung mittels Luca-App, Corona-Warn App oder schriftliche Erfassung zu kontrollieren. Um einen reibungslosen Ablauf des diesjährigen Weihnachtsmarktes zu gewährleisten, sind die vorgenannten Regelungen ausnahmslos einzuhalten.
Aufgrund der sich ständig veränderten Situation ist es möglich, dass die vorgenannten Regelungen von der Landesregierung entsprechend angepasst werden. Wir werden Sie dann rechtzeitig informieren.
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